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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Team S
Inhaber Walter Schoberleitner Stand August 2007 1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Team S gelten als integrierender Bestandteil für sämtliche mit ihr eingegangenen Vertragsverhältnisse. Der Vertragspartner bestätigt durch die Auftragserteilung, daß ihm gegenständliche AGB in sämtlichen Punkten bekannt sind. Der Kunde erklärt daher mit diesen vertraut zu sein, und sie in vollem Umfange vorbehaltlos anzuerkennen. Im Kollisionsfalle mit anders lautenden AGB des Geschäftspartners gelten die AGB der Firma Team S oder eine für Team S günstigere gesetzliche Regelung. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiemit außer Kraft gesetzt. Die gegenständlichen AGB gehen daher in ihrer Gültigkeit den jeweils widersprüchlichen Bestimmungen anderer AGB vor. 2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Sie sind prinzipiell entgeltlich. Bei Auftragserteilung kann dieses Entgelt jedoch nach Wahl der Firma Team S im Gesamtauftrag gutgeschrieben, oder in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen, Maße, Marken und Typen von Geräten, Art und Ausmaß des Druckauftrages, sowie die Einzelpreise zu überprüfen, werden Abweichungen gerügt, so sind diese binnen 5 Tagen mitzuteilen, widrigenfalls die in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlen beiderseits verbindlich sind. Für die Einhaltung der Schriftform genügt auch eine Bestätigung per Telefax, Telex oder E-Mail. Bei letzterem hat folgende Adresse aufzuscheinen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Änderungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von der vereinbarten Schriftform. 4. Der im Auftragsbestätigungsschreiben angesetzte Liefertermin gilt als Richttermin, wenn nicht ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Wochen, kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von 4 Wochen setzen, und nach allfälligem fruchtlosem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt allerdings die Vermutung, daß die Vereinbarung ohne Verschulden der Firma Team S nicht erfüllt wurde. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Abgesehen davon steht es der Firma Team S frei, in Teilen zu liefern. Der Vertragspartner ist daher verpflichtet derartige Teillieferungen anzunehmen. Als Fälle höherer Gewalt gelten Lieferschwierigkeiten von Lieferanten der Firma Team S, Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmängel und auch behördliche Maßnahmen, die eine fristgerechte Lieferung verhindern. Ist aber die Lieferung durch ein vergleichbares Ersatzprodukt fristgerecht möglich, so kann dieses nach Wahl der Firma Team S geliefert werden. Ein Rücktritt durch den Kunden ist in diesem Fall nur dann zulässig, wenn das Ersatzprodukt nicht zumindest überwiegend gleichwertig ist. Der ursprünglich vereinbarte Preis bleibt aufrecht. Der Anspruch auf Schadenersatz (Deckungskapital) wird in solchen Fällen ausgeschlossen. 5. Sämtliche von der Firma Team S zur Verarbeitung zur Verfügung gestellte Materialien, Maschinen, Hard- u. Software, und überhaupt alle Waren bleiben bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, im Verzugsfalle auch der damit zusammenhängigen Zinsen und der Kosten der Eintreibung durch einen Rechtsanwalt im vollständigen Eigentum der Firma Team S. Im Falle der Verarbeitung von Materialien oder des unbeweglichen Einbaues, erlangt die Firma Team S Miteigentum, wobei nicht die Geringfügigkeitsschwelle im Sinne des § 415 ABGB die Werterhöhung durch die Verarbeitung aber schon zu berücksichtigen sind. Der Vertragspartner der Firma Team S ist auch verpflichtet diesen Eigentumsvorbehalt an Dritte Personen, im Falle der Weiterveräußerung zu überbinden. Für eine Verletzung des Eigentumsvorbehaltes durch Weiterveräußerung, Nichtüberbindung, etc. haftet der Geschäftsführer einer juristischen Person als Vertragspartner der Firma Team S persönlich. Für den Fall, daß die Firma Team S von Ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht und dies ankündigt, verpflichtet sich der Kunde binnen 24 Stunden ab Ankündigung Zutritt zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu verschaffen, der Firma Team S ihr Eigentum herauszugeben. Sollte der Zutritt verweigert werden, so wird schon jetzt die Zustimmung zur Durchsetzung dieses Rechtes mit einer einstweiligen Verfügung erteilt. 6. Die im Bestätigungsschreiben der Firma Team S genannten Preise sind keine Fixpreise. Die Firma Team S ist berechtigt die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen. Ein Vertragsrücktritt steht dem Vertragspartner nach einer derartigen Preiserhöhung nur zu, wenn das ursprüngliche Anbot um mehr als 20 % überschritten wird. Änderungen der Verkaufspreise, die wegen öffentlicher Abgaben, die nach Abschluß des Vertrages, aber vor Bezahlung des Kaufpreises entstehen, sind zur Gänze, und Änderungen von Fremdwährungskursen von mehr als 3 % zum Euro, sind vom Vertragspartner hinzunehmen. Ein Vertragsrücktritt kann nur bei Überschreiten der 20 % Schwelle erfolgen. 7. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die OÖ Landesbank Linz, BLZ 54000, KntoNr. 23893-1 bzw. Volksbank Mühlviertel Reg. Genm.b.H., BLZ 43210, Nr. 47969750000 zu leisten. Der vereinbarte Kaufpreis bzw. der Werklohn für Serviceleistungen etc. ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist die Firma Team S berechtigt, 15 % Verzugszinsen zu verrechnen. Der Vertragspartner verpflichtet sich jedenfalls auch die Kosten der außergerichtlichen Eintreibung von Rückständen zuzüglich 15 % ab Fälligkeit zu entrichten. Dies unabhängig davon, ob aufgrund der bloßen Mahnung bezahlt wurde, oder nicht. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt gegenüber der Firma Team S mit Gegenforderungen zu kompensieren. Wird dem Kunden ein Rechnungsbetrag gestundet, oder eine Ratenzahlung zugesichert, so tritt bei neuerlichem Verzuge jedenfalls Terminsverlust ein. In diesem Falle wird ab Terminsverlust eine Zinsbelastung von 20 % festgelegt. Die Zinsen werden mit dem jeweiligen Jahresende kapitalisiert, und unterliegen dann ab dem jeweiligen 1. Jänner des Folgejahres der weiteren Verzinsung im Sinne dieses Punktes. 8. Die bestellten Waren gelten als dem bestellenden Auftraggeber übergeben, wenn sie bei der Firma Team S eingelangt sind, oder direkt vom Transporteur übergeben worden sind. Der letzte Transport und die Verwahrung bei Team S gehen auf die alleinige Gefahr des Kunden. Für einen allfälligen nötigen Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Die Haftung der Firma Team S für Transport- und Verwahrungsschäden wird hiemit ausgeschlossen. Für das Verschulden von Team S trifft den Besteller die Beweislast. Übergebene Waren, installierte oder übergebene Software sind umgehend zu prüfen. Der Besteller hat allfällige Mängel binnen einer Woche ab Lieferung schriftlich zu rügen. Mit dem fruchtlosen Verstreichen dieser Frist verzichtet der Kunde auf Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen Falsch- bzw. Schlechtlieferung. 9. Für den Fall einer berechtigten Mängelrüge gilt eine sechsmonatige Gewährleistungsfrist als vereinbart. Diese Frist gilt auch für Sachen, die durch ihren Einbau unbeweglich werden. 10. Im Falle der Veräußerung oder Weitergabe von Produkten die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologie unterliegen, erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung der folgenden Verpflichtung: Die Wiederausfuhr derartiger Waren, und zwar auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form, ist nur mit Zustimmung des zuständigen Bundesministeriums (z.B. für wirtschaftliche Angelegenheiten) zulässig. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer, sowie jedem Abnehmer dem Gebiet der europäischen Union zu überbinden: dies mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere EU-Staaten Abnehmer. Der Kunde hat daher entsprechende Vorsorge hiefür zu treffen und die Firma Team S bei allfälligen Verstößen vollkommen schad- und klaglos zu stellen. 11. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Firmendaten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden. Die Firma Team S verzichtet auf eine Weitergabe der Daten an dritte Personen. 12. Für den Fall, daß einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, so ist eine derartige Bestimmung durch diejenige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollten auch mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. 13. Der Vertragspartner der Firma Team S ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis auf dritte Personen abzutreten. 14. Erfüllungsort des jeweiligen Vertrages ist der Geschäftssitz der Firma Team S in Austria, 4040 Linz, Rudolfstraße 49, Europe. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, wird das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz vereinbart. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechtes wird hiemit ausdrücklich ausgeschlossen. 15. Bei Zahlungsverzug nach Rechnungslegung wird ab einem Monat Verzug zum 10. eines jeden Folgemonats als Fälligkeitszeitpunkt für die Dauer bis zu einem Jahr eine monatliche Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme festgesetzt. Das richterliche Mäßigungsrecht im Sinne des § 1336 ABGB wird ausgeschlossen. Auch die Vertragsstrafe unterliegt der Verzinsung gemäß Pkt. 7. dieser AGB. Der Kaufpreis und der Werklohn sind nach dem im Fälligkeitszeitpunkt gültigen Verbraucherpreisindex voll wertgesichert. |